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Als Ihr Steuerberater bieten wir aktuelle und praktikable Lösungen, die auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ausgerichtet sind
Das Steuerrecht ist komplex und unterliegt einem stetigen Wandel, schnell und unvorhergesehen hat man folgenschwere Vorschriften übersehen und wird einer Steuerstraftat verdächtigt.
Häufig sind Steuerpflichtige mit hohen Bareinahmen davon betroffen.
Hier setzen wir an.
Mit kompetem Fachwissen und Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts.
Die Gastronomie und der KFZ Handel aber auch andere Großhändler gelten für die Finanzverwaltung wegen überwiegender „Bargeschäfte“ als Risikobranche. Die Einnahmen des Gastwirtes / Händlers werden dabei regelmäßig anhand von Richtsätzen verprobt. Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, bedienen sich die Prüfer mit Hilfe spezieller Software zunehmend der Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Hier setzen wir bereits an…….. um dem vorzugreifen führen wir bereits im laufenden Geschäftsjahr stichprobenhafte und punktuell angesetzte Prüfungen an, um die daraus erzielten Ergenisse mit dem Mandanten zu besprechen.
Denn wenn die innerbetrieblichen Angaben nicht mit den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung übereinstimmen(so genannte Richtsatzverprobung, Zeitreihenvergleich), werden Kassenfehlbeträge festgestellt oder scheinen bestimmte Geschäftsvorfälle unwahrscheinlich, droht schnell eine Schätzung.
Gern genommen Prüfungsmethoden der Prüfer sind z.B. die Ausbeutekalkulation oder die sog. 30/70 Kalkulation.
Wir als Ihr steuerehrlicher Berater prüfen bereits von Beginn an Ihre steuerlichen Unterlangen insbesondere den Einnahmebereich und checken die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung.
qualifizierte Beratung zur Vermeidung Steuerstrafrechtlicher Haftungsrisiken
….. und wenn das Kind doch mal in den Brunnen gefallen ist ……..
heißt es immer Ruhe bewaren und klug vorgehen. Fand in Ihrem Hause eine Betriebsprüfung statt und trat bereits der Fall ein, dass der Prüfer eine nicht geringe Hinzuschätzung vornehmen möchte die Verhältnisse Ihres Betriebs von denen eines Normalbetriebs, also jenen Betrieb, den der Richtsatz des Prüfer beschreibt, abweichen, kommt es auf die richtige Argumentation und vor allem Gegenkalkulation an.
Mit kompetem Fachwissen und Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts ist Ihre Ansprechpartnerin hier Frau Lazaridis persönlich.
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