Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht ist ein Spezialgebiet des Steuerrechts.

Kanzlei Lazaridis

Problematik grenzüberschreitender Sachverhalte.

In diesem finden sich gesetzliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, die ohne diese Regelungen zu einer Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung führen könnten, wenn die beteiligten Staaten für die Einkünfte jeweils ihr Steuerrecht geltend machen würden.

Das internationale Steuerrecht wird herangezogen, wenn eine Person oder Gesellschaft im In- und Ausland Einkünfte verzeichnet oder in einem Staat ansässig ist, jedoch in einem oder mehreren anderen Einkünfte erzielt.

Hierunter fallen z.B. FZ Händler, aber auch andere im Im- und Export tätige Großhändler.

Auch in dieser Branche sind die Anforderungen wegen des branchenüblichen Bargeschäfts höher als in anderen Wirtschaftszweigen. In dem KFZ Handelsgewerbe ist daher höchste Sorgfalt an die Kassenbuchführung und an die betriebsinterne Buchhaltung zu stellen, da hier auch die internationale Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer Einzug findet.

Unser Service umfasst im Einzelnen:

  • Exporte in die EU und in Drittländer
  • Sonstige Leistungen über die Grenze – mit/ohne Ust
  • Importe aus der EU und aus Drittländern
  • Vorsteuervergütungsanträge
  • Steueroptimierung über die Grenze
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Ausfuhrlieferungen
  • innergemeinschaftliche Lieferung
  • innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Differenzbesteuerung

Als Ansprechpartner für das internationale Steuerrecht in Essen/ NRW / Deutschland steht Ihnen Frau Lazaridis zur Verfügung.

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Lazarettstraße 15
45127 Essen